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Sozialversicherung

Gleiche Leistung, unterschiedlicher Beitrag

Pensionist:innen zahlen mit 5,1 Prozent einen deutlich niedrigeren Krankenversicherungsbeitrag als Erwerbstätige. Die Anhebung auf 6 Prozent ist ein erster Schritt zur Angleichung an die anderen Versichertengruppen. Sie ist umstritten, aber gerechtfertigt, denn die Lasten der Budgetsanierung dürfen nicht einseitig auf Erwerbstätigen und künftigen Generationen liegen. Abgefedert wird die Erhöhung über eine Deckelung der Medikamentenkosten. Wer wenig Pension bezieht oder hohen Pflegebedarf hat, spart dadurch oft mehr, als ihn der höhere Beitrag kostet, und wird unterm Strich entlastet

Sparen im System, nicht bei den Leistungen

Mehr Geld in ein ineffizientes System zu pumpen reicht nicht, entscheidend ist die Wirkung jedes eingesetzten Euros. Deshalb braucht es eine Evaluierung der Kassenfusion und neue Finanzierungsformen im Gesundheitsbereich. Damit die Mehreinnahmen nicht in der Blackbox Sozialversicherung verschwinden, fließen sie über den neuen Gesundheitsreformfonds gezielt in strukturelle Reformen: Digitalisierung, Ausbau der ambulanten Versorgung und Stärkung der Prävention. Das verändert die Logik im Gesundheitssystem, weil erstmals systematisch auf Struktur statt auf Symbolik gesetzt wird.

Klare Zuständigkeiten statt Behördenschleifen

Fast ein Drittel der Arbeitssuchenden gibt gesundheitliche Einschränkungen an, bei Älteren und Langzeitarbeitslosen ist der Anteil noch höher. Diese Menschen werden derzeit zwischen AMS, Pensionsversicherung und Krankenversicherung hin und her geschickt, ohne dass sich eine Stelle zuständig fühlt. Eine einheitliche Begutachtungsstelle würde das beenden und den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Dazu kommt die Reform des Rehageldes mit regelmäßiger Neubeurteilung und echten Umschulungsmöglichkeiten, damit aus einer vorübergehenden Einschränkung keine dauerhafte Pension wird.